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Grundrechte als verfassungsunmittelbare Strafbefreiungsgründe
Anders als auf der Ebene der Gesetzgebung sind die Grenzen, die der Strafrechtsanwendung durch die Grundrechte gezogen sind, bislang nicht zusammenfassend untersucht worden. Dies ist insofern verwunderlich, als Art. 1 Abs. 3 GG auch die Rechtsprechung an die Grundrechte bindet und in diesem eingriffsintensiven Bereich häufig eine sensible Gratwanderung zwischen dem strafrechtlichen Schutzanspruch auf der einen Seite und der freiheitlichen ...

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